Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Gutscheinkauf für Unternehmer
  der zmyle GmbH
  1. Allgemeines, Geltungsbereich
  1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der zmyle GmbH, gesetzlich vertreten durch den
  Geschäftsführer Alexander Hermann Arend, Gaupel 29, 48653 Coesfeld, Telefon: +49 (0) 2541/ 9387833,
  E-Mail: support@zmyle.de ("zmyle" oder "wir"), gelten für den Erwerb von Netzwerkgutscheinen
  von zmyle gegenüber Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB) sind ("Kunde" oder "Sie").
  1.2. zmyle stellt als Dienstleister Netzwerkgutscheine aus, die bei teilnehmenden
  Einzelhändlern eingelöst werden können.
  2. Vertragsgegenstand, Kundengeldsicherung
  2.1. zmyle bietet online Wertgutscheine über einen bestimmten Geldwert zum Erwerb von
  Waren oder Leistungen im Gebiet von bestimmten Gemeinden ("Netzwerkgutscheine"
  oder "Stadtgutscheine") an, die bei zmyle registrierten Unternehmen des
  stationären Einzelhandels im Gebiet der jeweiligen Gemeinde ("Händler") eingelöst
  werden können. Bei den Netzwerkgutscheinen handelt es sich um Zahlungsinstrumente i.S.d. § 2
  Absatz 1 Nummer 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (begrenztes Netzwerk).
  2.2. Der Kunde kann die Stadtgutscheine bestellen und an sich selbst oder andere Personen
  in elektronischer Form (E-Mail) durch zmyle versenden lassen ("elektronischer Gutschein").
  2.3. Der Kunde kann auch wiederaufladbare Plastikkarten als Netzwerkgutscheine erwerben, die
  wiederverwendet werden können und durch den Kunden mittels einer Bestellung bei zmyle
  aufgeladen werden können ("wiederaufladbarer Stadtgutschein"). Wiederaufladbare Stadtgutscheine
  haben ein Speicherlimit von maximal 250 EUR und können im Monat mit maximal 250 EUR
  wiederaufgeladen werden, selbst wenn das Speicherlimit damit noch nicht überschritten wäre.
  Beträge, die das Speicherlimit überschreiten, werden zurückgewiesen.
  2.4. zmyle als Treuhänderin wird für den Kunden als Treugeber die von dem Kunden zum Zwecke
  der Ausgabe der Netzwerkgutscheine entgegengenommenen Geldbeträge auf einem oder mehreren
  Treuhandkonten bei einem oder mehreren deutschen Kreditinstitut/en hinterlegen. Diese
  Treuhandkonten werden auf den Namen von zmyle als offene Treuhandsammelkonten geführt. zmyle
  wird die Kreditinstitute, die die offenen Treuhandkonten führen, auf das Treuhandverhältnis
  hinweisen. zmyle wird sicherstellen, dass die von dem Kunden zum Zwecke der Ausgabe der
  Netzwerkgutscheine entgegengenommenen Geldbeträge buchungstechnisch jederzeit dem Kunden
  zuordenbar sein werden und zu keinem Zeitpunkt mit den Geldbeträgen anderer natürlicher oder
  juristischer Personen als der Personen, für die sie gehalten werden, vermischt werden, insbesondere
  nicht mit eigenen Geldbeträgen. zmyle hat den Kunden auf Nachfrage darüber zu unterrichten, bei
  welchem Kreditinstitut und auf welchem Treuhandkonto die von dem Kunden zum Zwecke der Ausgabe
  der Netzwerkgutscheine entgegengenommenen Geldbeträge jeweils hinterlegt sind, ob das
  Kreditinstitut, bei dem diese Geldbeträge hinterlegt werden, einer Einrichtung zur Sicherung
  der Ansprüche von Einlegern und Anlegern angehört und in welchem Umfang diese Geldbeträge durch
  diese Einrichtung gesichert sind.
  3. Vertragsschluss mit zmyle
  3.1. Durch Anklicken des Buttons "Gutschein kaufen" bzw. "Gutschein buchen"
  geben Sie eine verbindliche Bestellung über die jeweiligen Gutscheine ab. Den Eingang Ihrer
  Bestellung bestätigen wir Ihnen unmittelbar per E-Mail nach dem Absenden der Bestellung. Ein
  verbindlicher Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder der Ausführung der
  Leistung zustande. In der Business-Version des Arbeitgeber Cockpits können terminierte und
  wiederholte Bestellungen aufgegeben bzw. wiederkehrende Aufladeaufträge hinterlegt werden.
  3.2. Der Vertragsschluss nach Ziff. 3.1 durch Auftragsbestätigung oder Gutscheinversand erfolgt
  erst, nachdem Ihre Zahlung nach Maßgabe der Zahlungsbedingungen in diesen Gutscheinregeln eingegangen
  ist. Andernfalls kommt der Vertrag ebenfalls nicht zustande.
  3.3. Hat der Kunde in der Vergangenheit gegen diese Gutscheinregeln verstoßen oder sonst
  vertragliche Pflichten gegenüber zmyle verletzt, behalten wir uns vor, zukünftige Bestellungen
  ohne Vorankündigung nicht mehr auszuführen.
  4. Lieferung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
  4.1. Der Kunde hat bei elektronischen Gutscheinen die Möglichkeit, diese auf elektronischem
  Weg an sich selbst oder eine von ihm zu bestimmende dritte Person (z.B. Arbeitnehmer) versenden
  zu lassen. Zmyle stellt die elektronischen Gutscheine bereit und versendet dies entsprechend
  den Angaben des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung
  geht mit Bereitstellung der elektronischen Gutscheinprodukte und im Fall der Versendung im
  Zeitpunkt der Absendung auf den Kunden über.
  4.2. zmyle übernimmt die Versendung der bestellten Plastikkarten für die wiederaufladbaren
  Stadtgutscheine an die vom Kunden genannte Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands.
  Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der
  Auslieferung der Plastikkarte an den zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf
  den Kunden über. Eine Versicherung für den Fall, dass Plastikkarten auf dem Versandwege
  verloren gehen oder beschädigt werden, schließt zmyle nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf
  Kosten des Kunden ab.
  4.3. zmyle behält sich das Eigentum an den gelieferten Gutscheinen bis zur vollständigen
  Zahlung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden aus dem Vertrag und vorausgegangenen Bestellungen vor.
  4.4. zmyle ist bis zur vollständigen Zahlung der Forderungen nach Ziffer 4.4 berechtigt, die
  Einlösung der gelieferten Netzwerkgutscheine zu verweigern.
  5. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
  5.1. Für die bestellten Netzwerkgutscheine gelten die Preise am Tag der Bestellung, die in
  der 
Preisliste angegeben sind. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer
  in Höhe des bei Anfall geltenden Steuersatzes.
  5.2. zmyle erstellt dem Kunden jeweils Rechnungen. Der Kunde erteilt die Zustimmung, diese
  Rechnungen in elektronischer Form (als PDF) zu erhalten. zmyle ist jedoch berechtigt, im
  Einzelfall auch schriftliche Rechnungen zu versenden.
  5.3. Der Kunde erteilt zmyle in gesondertem Formular ein
  
SEPA-Basislastschriftmandat zur
  Einziehung der fälligen Vergütungen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
  festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen unbestrittener
  oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus dem Vertrag zu.
  5.5. Die von zmyle gestellten Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung
  gilt erst als erfolgt, wenn der Zahlbetrag erfolgreich bei einem akzeptierten Zahlungsdienstleister
  für uns verfügbar verbucht ist oder dieser den Zahlungseingang gegenüber zmyle bestätigt hat.
  6. Berechtigung des Gutscheininhabers
  6.1. Der Gutscheinversand wird, soweit er nicht selbst den Vertragsschluss begründet, unmittelbar
  nach erfolgreichem Vertragsschluss mit zmyle sowie der vollständigen Angabe sämtlicher zum
  Gutscheinversand erforderliche Daten durch den Kunden initiiert. Der Kunde hat sich zu vergewissern,
  dass er zur Weitergabe der Daten der dritten Person an zmyle zum Zwecke des Versands berechtigt ist.
  Im Fall des Gutscheinversands per E-Mail durch zmyle erhält der Kunde hierüber eine Versandbestätigung.
  6.2. Den elektronisch übermittelten Gutschein als auch den wiederaufladbaren Stadtgutschein kann
  der Gutscheininhaber bei teilnehmenden Händlern in deren Verkaufsstellen einlösen. Die Gutscheine
  sind ausschließlich im jeweiligen Netzwerk einlösbar und nicht in anderen Netzwerken. Jeder
  Gutschein ist mit einem eindeutigen Gutschein-Code (z.B. QR-Code) versehen, der es dem Händler
  ermöglicht, den vorgelegten Gutschein durch Abgleich mit seinem Gutscheinverwaltungssystem als
  gültig zu verifizieren. Das Einlösen des Gutscheins setzt die Gültigkeit des Gutscheins voraus.
  6.3. Gutscheine können auch teilweise eingelöst werden. Der Restwert wird im
  Gutscheinverwaltungssystem gespeichert.
  6.4. Gutscheine sind übertragbar.
  6.5. Der Gutschein ist nur einmalig einlösbar. Nicht durch zmyle vorgesehene Vervielfältigungen
  oder sonstige missbräuchliche Manipulationen des Gutscheins bzw. des Gutschein-Codes sind nicht
  gestattet. Bei Zuwiderhandlungen wird der Gutschein ungültig.
  6.6. Gutscheine sind spätestens bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres nach Ausstellung
  einzulösen. Danach verlieren Gutscheine ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung von Gutscheinwerten,
  auch Restwerten, ist nicht zulässig.
  6.7. Gutscheine dürfen nicht zum Kauf von weiteren Netzwerkgutscheinen verwendet werden.
  7. Haftung
  7.1. zmyle steht hinsichtlich des bestellten Gutscheins gegenüber dem Kunden nur für dessen
  Einlösen durch die teilnehmenden Händler ein, d.h. dass dieser bei Vorlage eines gültigen
  Gutscheins mit dem Gutscheininhaber einen Vertrag über die angebotenen Waren und Dienstleistungen
  schließt (sog. Veritätshaftung), nicht jedoch für die vom jeweiligen Händler angebotenen Waren und
  Dienstleistungen.
  7.2. zmyle haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit
  haftet zmyle unbeschränkt nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der
  Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
  7.3. Im Übrigen haftet zmyle bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung einer wesentlichen
  Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst
  ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf
  der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht). In diesen Fällen
  ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen
  Schäden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der von zmyle eingesetzten
  Erfüllungsgehilfen.
  8. Rechtswahl und Gerichtsstand
  8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Kunden, die Kaufleute sind und Ihren
  Sitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand
  der Sitz von zmyle.
  8.2. Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung bzw. Erfüllung dieses Vertrages ergeben,
  versuchen die Vertragspartner zunächst, den Streitfall durch Verhandlungen gütlich beizulegen.
  8.3. Sollte eine gütliche Einigung zwischen den Vertragspartnern innerhalb von vier Wochen nicht
  zustande kommen, so steht den Parteien der ordentliche Rechtsweg offen. Gerichtsstand ist Coesfeld.
  9. Schlussbestimmungen
  9.1. Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt in der Regel per E-Mail.
  9.2. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur nach vorheriger
  schriftlicher Zustimmung von zmyle zulässig. zmyle ist berechtigt, Dritte mit der
  Erfüllung von Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
  9.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
  9.4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen
  bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  9.5. Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
  oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
  Vertragspartner werden in diesem Fall verhandeln, um eine Vereinbarung zu treffen, die dem
  wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.